Durch das Steuerreformgesetz 2000 wurde im§ 24bundArt 24b UStG 1994die Möglichkeit zur Einrichtung von Steuerlagern geschaffen, wobei die näheren Details der Steuerlager-Regelung im Verordnungsweg getroffen werden sollen. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde vorliegender Verordnungsentwurf (samt Anmerkungen) zur Begutachtung versendet: