Die unentgeltliche bzw verbilligte Verköstigung von Dienstnehmern kann je nach „Branche“ Leistungsaustausch, Eigenverbrauch oder nicht umsatzsteuerbar sein.
Die unentgeltliche bzw verbilligte Verköstigung von Dienstnehmern kann je nach „Branche“ Leistungsaustausch, Eigenverbrauch oder nicht umsatzsteuerbar sein.