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Mindestbesteuerung von Versicherungsunternehmen

Univ.-Doz. Dr. Philip Göth Dr. Peter Bitzyk Beide Steuerberater in WienÖStZ 1999, 562 Heft 21 v. 1.11.1999

Versicherungsunternehmen müssen der Körperschaftsteuerbemessung gemäߧ 17 Abs 3 KStGeinen Mindestgewinn nach Maßgabe der Ergebnisse aus einzelnen Versicherungszweigen zugrunde legen. Der vorliegende Beitrag behandelt die bei der Ermittlung dieses Mindestgewinnes auftauchenden Probleme. Nach Meinung der Autoren hat§ 17 Abs 3 KStGdie Funktion, den Abzug überhöhter Prämienrückzahlungen zu verhindern, er soll jedoch keine effektive Mindestkörperschaftsteuer bewirken, sodass die Verrechnung von Verlustabzügen und negativen Ergebnissen von Organgesellschaften zulässig ist.

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