Die Aufwendungen für den Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) sind in Österreich seit vielen Jahren unterrepräsentiert1)). Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde das Institut des Forschungsfreibetrages (FFB) im EStG eingeführt2)). Die steuerliche Begünstigung liegt darin, dass nicht nur die tatsächlichen Forschungsaufwendungen Betriebsausgaben sind, sondern ein bestimmter Prozentsatz dieser Aufwendungen zusätzlich geltend gemacht werden kann, sodass insgesamt mehr als 100 % der Aufwendungen steuerlich wirksam werden.