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Die Anrechenbarkeit von Leasingaufwendungen für die Ermittlung des Forschungsfreibetrages

Dkfm. Dr. Franz Heitzinger Leiter der Großbetriebsprüfung Linz MMag. Dr. Christoph Denk*) Johannes Kepler Universität LinzÖStZ 1999, 558 Heft 21 v. 1.11.1999

Die Aufwendungen für den Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) sind in Österreich seit vielen Jahren unterrepräsentiert1)1) Vgl Untersuchung der OECD 1995. Der Anteil der Aufwendungen für F&E beträgt lediglich in etwa 1,5% des BIP. Somit liegt Österreich unter dem OECD- und EU- Durchschnitt. Vgl diesbezüglich die von der Österreichischen Rektorenkonferenz unter http://www.reko.ac.ad/leitla.htm veröffentlichten Daten.). Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde das Institut des Forschungsfreibetrages (FFB) im EStG eingeführt2)2) Vgl BGBl 1980/563.). Die steuerliche Begünstigung liegt darin, dass nicht nur die tatsächlichen Forschungsaufwendungen Betriebsausgaben sind, sondern ein bestimmter Prozentsatz dieser Aufwendungen zusätzlich geltend gemacht werden kann, sodass insgesamt mehr als 100 % der Aufwendungen steuerlich wirksam werden.

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