Das VfGH-Erkenntnis vom 9. 12. 1997 zu den Jubiläumsgeldrückstellungen brachte nach Ansicht des Autors Licht in die Diskussion um die Zulässigkeit von Rückstellungen für Abfertigungen, die auf freiwilliger Basis beruhen. Im Beitrag werden die Auswirkungen dieses Erkenntnisses auf die Abfertigungsrückstellungen für Vorstände dargestellt.