Im Beitrag wird zusammenfassend festgehalten, dass alle Gründe für die Verwertbarkeit der gemäß Art III Z 16 StRefG 1993 fiktiv gekürzten Verlustbeträge bei der ehemaligen Organgesellschaft in nachorganschaftlicher Zeit sprechen.
Im Beitrag wird zusammenfassend festgehalten, dass alle Gründe für die Verwertbarkeit der gemäß Art III Z 16 StRefG 1993 fiktiv gekürzten Verlustbeträge bei der ehemaligen Organgesellschaft in nachorganschaftlicher Zeit sprechen.