(EAS 1292 v 13. 7. 1998)
Die Verpflichtung, Zinsen aus griechischen Staatsanleihen gem Art 11 Abs 2 DBA-Griechenland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, hat auch zur Folge, dass alle mit der Zinsenerzielung in einem erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Zusammenhangs kann nicht nur nach formalen Kriterien vorgegangen werden und ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwand nur deshalb in Abrede gestellt werden, weil er sich formalrechtlich als Verlust bei Veräußerung der Staatsanleihe darstellt. Steht nämlich ein solcher Verlust in der wirtschaftlichen Realität bereits bei Anschaffung der Anleihe fest und ist daher davon auszugehen, dass er bei ökonomisch-betriebswirtschaftlicher Beurteilung des durch die Kapitalinvestition zu erzielenden Kapitalertrages bereits miteinkalkuliert war, dann kürzt er nicht nur ökonomisch, sondern auch steuerlich den wirtschaftlichen Zinsenertrag.