(EAS 1337 v 12. 10. 1998)
Lizenzgebühren, die im Geltungsbereich des bis einschließlich 1994 geltenden alten DBA-Frankreich von einer österr Gesellschaft an eine französische Kapitalgesellschaft, die zu mehr als 50 % am Kapital der auszahlenden österr Gesellschaft beteiligt war, gezahlt wurden, unterlagen nach Ansicht des BMF dem 10%igen Quellensteuerabzug gem Art 15 Abs 2 conv cit auch dann, wenn diese Beteiligung bloß mittelbar bestand. (SWI 1998, 544)