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Deutsche Krankenversicherungsbeiträge

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-DeutschlandÖStZ 1999, 27 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

(EAS 1321 v 22. 9. 1998)

Zahlungen eines nach Österreich zugezogenen StPfl an eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung, die das gesamte Erwerbseinkommen treffen (im vorliegenden Fall: deutsche Sozialversicherungsrente, deutsche Firmenpension, deutsche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus inländischer Beratungstätigkeit), sind bei Ermittlung des Gesamteinkommens nach österr Recht abzugsfähig. Während die Abzugsfähigkeit hins der ausländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten ausdrücklich in § 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG 1988 normiert ist, ergibt sich die Abzugsfähigkeit gesetzlicher Krankenversicherungsbeiträge an eine deutsche Sozialversicherungseinrichtung nach Auffassung des BMF in sinngemäßer Auslegung des Betriebsausgabenbegriffs in § 4 Abs 4 EStG 1988 auch bei der Ermittlung der Einkünfte aus der Beratungstätigkeit. Jene Teile der Krankenversicherungsbeiträge, die auf die nach DBA auszuscheidenden Auslandseinkünfte entfallen (deutsche Sozialversicherungsrente, deutscheVermietungseinkünfte), sind bei Ermittlung der inländischen Einkommensteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden. (SWI 1998, 503)

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