(EAS 1310 v 3. 8. 1998)
Vergütungen, die eine deutsche Künstleragentur von einem österr Veranstalter für die Beistellung von Musikern anlässlich eines im Inland veranstalteten Gesangsabends unter Mitwirkung eines in den USA bzw in Norwegen ansässigen Künstlers bezieht, sind gem Art 4 DBA-D von der Besteuerung in Österreich auszunehmen und unterliegen - bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung - nicht dem Steuerabzug gem § 99 EStG 1988. Dies gilt auch für Vergütungen, die der deutschen Agentur für die von ihr vertraglich übernommene Verpflichtung, für die An- und Abreise der ausländischen Künstler zu sorgen und deren Reisekosten zu tragen, zufließen, uzw ungeachtet des Umstandes, dass sowohl Art 17 Abs 2 DBA-N als auch Art 17 Abs 3 DBA-USA (bei Überschreiten des Jahresgrenzbetrages von 20.000 $) die Einbeziehung der Reisekosten in die Abzugsbesteuerung zuließen. (SWI 1998, 499)