(EAS 1309 v 3. 8. 1998)
Wird der Produktionsbetrieb einer deutschen GmbH & Co KG, an der ein in Österreich ansässiger Kommanditist zu 50% beteiligt ist, unter Inanspruchnahme des deutschen UmwandlungsG steuerneutral in eine deutsche Tochterkapitalgesellschaft ausgegliedert, wobei die Besitz-KG beabsichtigt, 30% der neu geschaffenen Kapitalanteile über die Börse zu veräußern, dann hängt die steuerliche Beurteilung der Dividendenausschüttungen der deutschen Tochterkapitalgesellschaft an die Besitz-KG sowie des Veräußerungsgewinnes in Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung zunächst davon ab, ob aus deutscher Sicht die Einkünfte deutschen Betriebstätten zuzurechnen sind. Nimmt Deutschland aus zwingender Sicht seines innerstaatlichen Steuerrechts in voller Übereinstimmung mit dem Abkommensrecht die Besteuerungsrechte an den deutschen Betriebstätten zuzurechnenden Einkünften in Anspruch, dann ist Österreich als Wohnsitzstaat gem Art 15 Abs 1 DBA-D verpflichtet, solche aufgrund des DBA in Deutschland besteuerten Einkünfte von der Besteuerung freizustellen. (SWI 1998, 498)