Die Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der 6. Richtlinie 77/388/EWG (KOM [1998] 660) vorgelegt. Darin versucht sie die gegenwärtigen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Bestimmung des Steuerschuldners einzuschränken. Ergänzt wird dies durch weitere Bestimmungen zum Bevollmächtigten bzw Steuervertreter. Überdies soll es zu einer Änderung der Entstehung des Steuertatbestandes bei Dauerleistungen kommen.