Bezüge, die ein österr Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, welches einem österr Bauunternehmen Arbeitskräfte für den Einsatz an diversen deutschen Montagebaustellen verleast, seinen Arbeitnehmern für Montagetätigkeiten an deutschen Baustellen, die nicht länger als 12 Monate bestehen, bezahlt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, sind gem Art 9 Abs 2 DBA-Deutschland in Österreich zu besteuern. (SWI 1999, 338)