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LKW-Fahrer einer französischen Firma mit Fahrten zwischen Österreich und Deutschland (EAS 1469 v 7. 6. 1999)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland, Frankreich (E,V)ÖStZ 1999, 500 Heft 18 v. 15.9.1999

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die ein in Österreich ansässiger LKW-Fahrer als Dienstnehmer eines französischen Unternehmens für Fahrten zwischen Österreich und Deutschland (arbeitstäglich ca 3 Stunden Österreich, 6 Stunden Deutschland) bezieht, sind nach dem DBA-Frankreich ausschließlich in Österreich zu besteuern. Nach dem DBA-Deutschland ist allerdings das Besteuerungsrecht zwischen Österreich und Deutschland aufzuteilen. Es bestehen keine Bedenken, diese Aufteilung nach der Aufenthaltsdauer in beiden Staaten vorzunehmen. (SWI 1999, 324)

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