In Österreich ansässige Lehrkräfte mit österr Staatsbürgerschaft, die an britischen Universitäten im Rahmen eines Lektorenprogramms unterrichten, sind zwar gem Art 21 DBA-Großbritannien für Lehrtätigkeiten, die zwei Jahre nicht übersteigen, in Großbritannien von der Besteuerung ausgenommen. Dadurch werden sie jedoch nicht von der (territorial unbeschränkten) österr Steuerpflicht abgeschirmt. (SWI 1999, 279)