Begründet ein in Großbritannien ansässiger Geschäftsführer einer britischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft einen gelegentlich benutzten inländischen Zweitwohnsitz, dann löst dieser Zweitwohnsitz wohl unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich aus, doch sind die aus den USA bezogenen Einkünfte für die in Großbritannien ausgeübte Tätigkeit gem Art 15 Abs 1 DBA-Großbritannien von der Besteuerung in Österreich auszunehmen. Gewerbliche Einkünfte aus einer inländischen Treuhandbeteiligung dürfen gem Art 7 conv cit in Österreich besteuert werden, ohne dass jedoch die US-Einkünfte hiebei progressionswirksam berücksichtigt werden dürften. Dies würde nämlich eine ausdrückliche Ermächtigung im DBA voraussetzen, die im DBA mit Großbritannien nicht vorgesehen ist. (SWI 1999, 280)