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Geschäftsführung für inländische GmbH durch Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft (EAS 1443 v 21.6.1999)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland E, VÖStZ 1999, 435 Heft 16 v. 15.8.1999

Stellt eine deutsche Kapitalgesellschaft - steuerlich anzuerkennend - einen ihrer Gesellschafter in Erfüllung einer von ihr abgeschlossenen Vereinbarung zur Besorgung der Geschäfte einer ihr nicht nahestehenden österr GmbH zur Verfügung und erhält diesfalls der Gesellschafter von seiner deutschen Gesellschaft keine besondere Vergütung, weil diese Gesellschaft die von der österr Gesellschaft gezahlte Vergütung als ihre Betriebseinnahme erfasst und nicht an den Gesellschafter weiterleitet, dann liegt eine Nutzungseinlage in die deutsche Gesellschaft vor, die auf österr Seite zu keinen unmittelbaren steuerlichen Folgen führt. Sollte sich in einem solchen Fall nach Ansicht beider Finanzverwaltungen der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Geschäftsführers nach Österreich verlagern, würden allfällige Gewinnausschüttungen der deutschen GmbH an den Gesellschafter in Österreich im Veranlagungsweg steuerlich zu erfassen sein, wobei die gem Art 10a DBA-Deutschland in Deutschland zu erhebende Kapitalertragsteuer mit 15 % auf die österr Einkommensteuer anzurechnen wäre. Da es sich bei der ausschüttenden Gesellschaft nicht um eine inländische handelt, stünde der Hälftesteuersatz des § 37 EStG 1988 nicht zu. (SWI 1999, 318)

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