In der Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2000 ist eine Abzugsfähigkeit der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nach § 11 EStG bzw § 11 KStG enthalten. Nach Ansicht der Autoren ist dem Gesetzgeber das Ziel der steuerlichen Gleichstellung des Zuwachses von Eigenkapital und Fremdkapital nicht gelungen. Darüber hinaus wird ein Alternativvorschlag vorgebracht, durch den die vom Gesetzgeber gewünschte Gleichstellung erreicht werden könnte.