Der Beitrag zeigt betragsmäßig den Bereich der für alle Personen wirksamen Steuerentlastung zwischen 1.500 S und 7.000 S jährlich in der Zielgruppe der Einkommensbezieher bis zu einem Jahreseinkommen von 155.500 S auf und geht auf den „verborgenen“ Teil der Tarifreform ein, di auf jenen der Änderungen im erstattungsfähigen Negativ-Steuerbetrag.