Das Spaltungsgesetz werfe im Zusammenhang mit dem Gläubigerschutz einige noch kaum behandelte Fragen auf. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob die Vorschriften über die verbotene Einlagenrückgewähr durch die Gläubigerschutzbestimmungen des Spaltungsgesetzes 1996 verdrängt wurden.