Wie die Österreichische Botschaft Kiew aufgrund von Medienberichten mitteilte, wurde das österreichisch-ukrainische Doppelbesteuerungsabkommen vom ukrainischen Parlament am 18. März ratifiziert. Österreichischerseits ist die Mitteilung über den Abschluss des Ratifikationsverfahrens zu dem bereits am 16. Oktober 1997 unterzeichneten Abkommen dem ukrainischen Außenministerium schon am 6. Oktober 1998 notifiziert worden. Das Abkommen wird daher gem seinem Art 28 Abs 1 am dreißigsten Tag nach erfolgter offizieller Mitteilung der ukrainischen Seite über die Ratifikation in Kraft treten und auf das dem Jahr des Inkrafttretens folgende Kalenderjahr (voraussichtlich also das Jahr 2000) erstmals Anwendung finden.