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DBA Österreich - Usbekistan kurz vor Unterzeichnung

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 225 Heft 10 v. 15.5.1999

Die Vorbereitung eines unterzeichnungsreifen Textes für ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan konnte seitens des BMF nunmehr abgeschlossen werden. Die baldige Unterzeichnung dieses Abkommens erscheint vor allem auch deshalb von Bedeutung, weil dem Vernehmen nach von usbekischer Seite signalisiert wurde, das derzeit im Verhältnis zu Usbekistan noch in Geltung stehende alte DBA zwischen Österreich und der Sowjetunion, BGBl 1982/411, nicht mehr weiter anwenden zu wollen. Sollte es tatsächlich zu dieser einseitigen Maßnahme Usbekistans kommen, könnte vorübergehend ein vertragsloser Zustand drohen. Das neue Abkommen wird am ersten Tag des dritten Monats in Kraft treten, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen werden erstmals für das Steuerjahr Anwendung finden, welches nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist. Sollte dies noch heuer der Fall sein, was jedoch angesichts des Wahltermines und der damit bedingten Verzögerung des parlamentarischen Verfahrens nicht gesichert erscheint, wäre der erste Anwendungszeitraum das Veranlagungsjahr 2000.

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