Die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs in zwei Erkenntnissen führen nach Ansicht des Autors zu einer Klarstellung des einkommensteuerrechtlich maßgeblichen Konzernbegriffs iSd § 15 AktG, insbesondere bei Anwendung des § 10 Abs 5 EStG. Inwieweit bei anderen Bestimmungen der Konzernbegriff im Sinne des § 244 HGB zugrunde zu legen oder alternativ von beiden Konzernbegriffen auszugehen sei, könne nur durch die künftige Judikatur der Höchstgerichte geklärt werden.