Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 244 ff HGB ist gem § 18 PSG auch die Privatstiftung zur Aufstellung von Konzernabschluss (und Konzernlagebericht), nicht aber zu deren Offenlegung verpflichtet. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen der Befreiungswirkung für den Konzernabschluss der Privatstiftung.