Ausgehend von einer Entscheidung des VwGH, wonach bei neuen PKW der gemeine Wert mit dem Händler-Verkaufspreis gleichgesetzt werden kann, stellt der Autor Überlegungen zum Begriff des „gemeinen Wertes“ an.
Ausgehend von einer Entscheidung des VwGH, wonach bei neuen PKW der gemeine Wert mit dem Händler-Verkaufspreis gleichgesetzt werden kann, stellt der Autor Überlegungen zum Begriff des „gemeinen Wertes“ an.