vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Mietvorauszahlungen sind grundsätzlich zugeflossen (Doralt, RdW 1/1998, 37)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1998, 121

Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 10. 10. 1996, 94/15/0121, gelten Mietvorauszahlungen grundsätzlich sofort als zugeflossen, es sei denn, die Zahlung hat eindeutig Darlehenscharakter. Nach Ansicht des Autors werden die Finanzverwaltung oder der Gesetzgeber dieser nunmehr klaren Rechtsprechung Rechnung tragen müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!