Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH, der sich auch die Verwaltungspraxis angeschlossen hat, ist im außerbetrieblichen Bereich die Veräußerung der Einkunftsquelle für die Frage, ob die laufende Bewirtschaftung derselben Liebhaberei darstellt, irrelevant. Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit dieser Auffassung ausführlich und kritisch auseinander.