Bei der Sanierung einer Kapitalgesellschaft durch Verzicht von Gesellschaftern auf einen Teil ihrer Forderungen kommt es auf Seiten der Kapitalgesellschaft durch den Wegfall eines Passivums zu einer Vermögensvermehrung. Im Beitrag wird der zu diesem Thema ergangene Beschluss des Großen Senates des BFH vom 9. 6. 1997 zur ertragsteuerlichen Behandlung derartiger Forderungsverzichte referiert; weiters werden die ertrag- und gesellschaftsteuerlichen Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage und Folgerungen für die Praxis untersucht.