Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 25.09.1997, 97/16/0050, 0061, je einen Bescheid, mit dem die Firmenbucheintragungsgebühr bei einer Gründung und einer Kapitalerhöhung vorgeschrieben wurden, wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben. Im Beitrag werden dieses Erkenntnis im Zusammenhang mit der Richtlinie des Rates vom 17. 7. 1969 (69/335/EWG) und die Frage der Rückforderung der bezahlten EU-widrigen Gebühren vom Firmenbuchgericht diskutiert.