Auf dem Gebiet der Tabaksteuer wurde durch VO BGBl II 1997/162 die Menge an Tabakwaren, die steuerfrei eingeführt werden darf, mit Wirkung ab 1.7.1997 eingeschränkt. Gestützt auf die Ermächtigung in § 6 Abs 4 Z 4 lit e UStG 1994 wurde eine den Bereich der Umsatzsteuer betreffende Verordnung erlassen (BGBl II 1997/326), die mit 1. 12. 1997 in Kraft getreten ist. Der Autor stellt die gesamte Rechtslage sowie den Inhalt der beiden Verordnungen dar.