Mit Erkenntnis vom 18. 9. 1996, 96/15/0121, hat der VwGH die Kommunalsteuerpflicht eines zu 100 % beteiligten GmbH-Geschäftsführers bestätigt, sofern bei Unterstellung der aufgrund gesellschaftsrechtlicher Beziehung fehlenden Weisungsgebundenheit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein Dienstverhältnis vorliegt. Im Beitrag werden die Steuerbelastung für Einkünfte von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern bei unterschiedlicher sozialversicherungs- und abgabenrechtlicher Behandlung vergleichend untersucht und Alternativen aufgezeigt.