EStG 1988: § 23 Z 2 , BAO: § 22 Abs 1
Zwischen dem Vater als alleinigem Geschäftsführer einer Komplementär-GesmbH, dem Sohn und dessen Gattin, jeweils Kommanditisten einer KG, und der genannten Komplementär-GesmbH, der Arbeitsgesellschafterin und Geschäftsführerin der KG, wurden zivilrechtlich anerkannte Dienstverhältnisse begründet.