EStG 1988: § 34 Abs 8 , DurchführungsVO zu § 34 Abs 8 : § 2 Abs 2
Die 17-jährige17jährige Tochter des Berufungswerbers besucht eine Schule in der Landeshauptstadt. Um diese zu erreichen, sind mit dem Bus 20 km zurückzulegen, die Strecke vom Wohnhaus zur Bushaltestelle beträgt 500 m.