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Aktuell aus dem BMF:Information zur weiteren Vorgangsweise nach Aufhebung von Bestimmungen betreffend die Mindestkörperschaftsteuer durch den VfGH

ÖStZ 1998, 41 Heft 3 v. 1.2.1998

Mit Erk vom 11.12.1997, G 441, 442/97 ua, hat der Verfassungsgerichtshof folgende Bestimmungen als verfassungswidrig aufgehoben:

In § 24 Abs 4 Z 2 KStG die Wortfolge „Liegt der letzten Veranlagung zur Umsatzsteuer ein Umsatz ... von mehr als 50 Mio S zugrunde oder“ sowie den letzten Satz dieser Ziffer (betreffend den Stichtag 30. September).

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