UStG 1994: § 6 Abs 2
Mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 ist § 12 Abs 14 UStG 1994 entfallen. Um eine Umsatzsteuerbelastung bei Grundstückslieferungen zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern zu vermeiden, besteht anstelle der Weiterverrechnung von Vorsteuerbeträgen gemäß § 12 Abs 14 UStG 1994 nunmehr gemäß § 6 Abs 2 UStG 1994 die Möglichkeit, einen gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 steuerfreien Umsatz steuerpflichtig zu behandeln. Das Bundesministerium für Finanzen gibt im Folgenden seine Rechtsansicht zu diesen Änderungen bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht berührt.