Schon seit 1992 wurde in Art 12 Abs 3 lit e der 6. Richtlinie eine eigene Sonderregelung für Gold angekündigt. Die Kommission hat bereits am 28. 10. 1992 einen diesbezüglichen Vorschlag1) vorgelegt. Es sollte jedoch noch sechs weitere Jahre dauern, bis sich die Mitgliedstaaten auf eine diesbezügliche Regelung einigen konnten.