Im Vordergrund der Harmonisierung auf dem Gebiet des Steuerrechts stand bislang die indirekte Besteuerung, für die in Art 99 EWG-Vertrag ein ausdrücklicher Harmonisierungsauftrag festgelegt ist. Mit der Verabschiedung des Verhaltenskodex kann nun erstmals auch vom Vorliegen einer Gesamtperspektive im Bereich der direkten Steuern gesprochen werden, wobei die einzelnen Teilbereiche unterschiedlichen Koordinierungsbedarf aufweisen.