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Folgen einer unterlassenen KESt-Auszahlung durch einen Investmentfonds

ErlassrundschauÖStZ 1998, 555 Heft 21 v. 1.11.1998

EStG 1988: § 93 Abs 3 Z 4 , § 95 , InvFG 1993: § 13 und § 40 Abs 2 Z 1

Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer ist primär eine mit Maßnahmen des Aufsichtsrechtes zu erzwingende Verpflichtung.

Steuerlich treten hingegen zwingende Folgen ein, welche sich folgendermaßen darstellen:

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