EStG 1988: § 2 Abs 3 , InvFG 1993: § 40 Abs 1
Das Bundesministerium für Finanzen hält an der im Pkt 5, 2, 2, 3 des Erlasses vom 12. 12. 1994, GZ 14 0602/10-IV/14/94 (AÖF 1995/53) für Anteile an ausländischen Investmentfonds dargelegten Verwaltungsübung, wonach alle Kosten bei den ordentlichen Erträgen in Abzug gebracht werden können, fest. Im Sinne einer Gleichbehandlung kann diese Vorgangsweise auch auf inländische Investmentfonds angewandt werden.