vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pensionsinvestmentfonds

ErlassrundschauÖStZ 1998, 554 Heft 21 v. 1.11.1998

EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 15 lit a , InvFG 1993: §§ 23a ff

Der VwGH hat seinen Erkenntnis vom 26. 11. 1971, 2003/70, und in einem zum § 49 Abs 3 Z 18 ASVG ergangenen Judikat vom 2. 7. 1991, 89/08/0111, als eine Maßnahme der Zukunftssicherung Ausgaben des Dienstgebers qualifiziert, die dazu dienen, Dienstnehmer oder diesen nahe stehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes des Dienstnehmers sicherzustellen. Dies ist durch den gem § 23g Abs 1 InvFG zwingend vor Erwerb eines Anteiles abzuschließenden Auszahlungsplan, der gem § 23g Abs 2 InvFG letztlich eine Verwendung in diese Richtung vorzusehen hat, gewährleistet, sodass der Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds iSd Abschn Ia des Investmentfondsgesetzes 1993 grundsätzlich als eine unter § 3 Abs 1 Z 15 lit 1 EStG 1988 fallende Maßnahme anzusehen wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!