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Neue europarechtliche Aussagen über die Getränkesteuer

Internationales SteuerrechtDr. Erich Novacek LinzÖStZ 1998, 563 Heft 21 v. 1.11.1998

Der VwGH hatte dem EuGH Fragen zur Vereinbarkeit der Getränkesteuer (kurz GetrSt) mit EG-Recht zur Vorabentscheidung vorgelegt1)1) Beschluss vom 18. 12. 1997, 97/16/0221, 0021, ÖStZB 1998, 72 ff.). Die Europäische Kommission schloss sich in ihrer Stellungnahme zu den Vorlagefragen den darin vorgebrachten Bedenken nur zum Teil an2)2) Schriftsatz der Euroäischen Kommission vom 6. April 1998.), weiters erteilte sie Österreich eine mit 31. 12. 1998 befristete Übergangsgenehmigung für die Befreiung des Ab-Hof-Weinverkaufs von der GetrSt3)3) Entscheidung der Kommission vom 24. 7. 1998.). Unter Berücksichtigung dieser Übergangsregelung, der EuGH-Judikatur4)4) Rs C-28/96 vom 17. September 1997, Facenda Publica, WBl 1997, 471; Rs C-283/95 vom 11. 6. 1998, Karlheinz Fischer, WBl 1998, 359; Rs C-231/94 vom 2. 5. 1996, Faburg-Gelting Linien A/S, Slg 1996, I-2395.) sowie einer kritischen Literaturmeinung5)5) Moritz, Die Zulässigkeit der Getränkesteuer nach dem Europarecht, SWK 1998, S 471 ff.) soll zu den aufgeworfenen Fragen Stellung genommen werden.

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