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Anfragebeantwortungen des BMF*)*)Die nachstehend wiedergegebenen Rechtsansichten sind in gekürzter und zusammenfassender Weise den Anfragebeantwortungen des BMF im Rahmen des für internationale Rechtsfälle vorgesehenen „Express-Antwort-Service“ (EAS) entnommen. Die ungekürzten Originalzitate können den jeweils zitierten Fundstellen in der SWI entnommen werden. Auszüge bearbeitet von MR Dr. Heinz Jirousek

ÖStZ 1998, 567 Heft 21 v. 1.11.1998

Außensteuerrecht (§ 10 Abs 2 KStG)

Japanische Großinvestition an ostafrikanischer Gesellschaft über österr Holding (EAS 1286 v 6. 7. 1998)

Gewinnausschüttungen einer operativ tätigen ostafrikanischen SRL (einer der GmbH vergleichbaren Rechtsform) an eine mit 25 % an dieser Gesellschaft beteiligte österr Holding, die von einer japanischen Investorengruppe gegründet wurde, unterliegen der Steuerbefreiung des § 10 Abs 2 KStG. Da die ostafrikanische Gesellschaft nicht über schädliche Passiveinkünfte verfügt, steht eine allfällige (langfristige) Steuerbefreiung dieser Gesellschaft in Ostafrika der Steuerfreiheit der Schachteldividenden in Österreich nicht entgegen.

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