Außensteuerrecht (§ 10 Abs 2 KStG)
Japanische Großinvestition an ostafrikanischer Gesellschaft über österr Holding (EAS 1286 v 6. 7. 1998)
Gewinnausschüttungen einer operativ tätigen ostafrikanischen SRL (einer der GmbH vergleichbaren Rechtsform) an eine mit 25 % an dieser Gesellschaft beteiligte österr Holding, die von einer japanischen Investorengruppe gegründet wurde, unterliegen der Steuerbefreiung des § 10 Abs 2 KStG. Da die ostafrikanische Gesellschaft nicht über schädliche Passiveinkünfte verfügt, steht eine allfällige (langfristige) Steuerbefreiung dieser Gesellschaft in Ostafrika der Steuerfreiheit der Schachteldividenden in Österreich nicht entgegen.