EStG 1988: § 8 Abs 6 Z 1 und 2
Im Folgenden werden die durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 neu eingeführten Bestimmungen im Zusammenhang mit der Nutzungsdauer von PKW und Kombi sowie der Behandlung von Leasingaufwendungen (§ 8 Abs 6 Z 1 und 2 EStG 1988) erläutert. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.