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Unbedenklichkeitsbescheinigung und Gesellschaftsteuer (Oberleitner, SWK 23/24/1998, S 519)

ArtikelrundschauVIII. Gebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 1998, 529 Heft 20 v. 15.10.1998

§ 160 BAO regelt, dass für Eintragungen in das Grundbuch und das Firmenbuch in vielen Fällen dem jeweiligen Bezirks- oder Firmenbuchgericht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen ist. Ausgehend von den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung behandelt der Autor das Thema anhand eines konkreten Sachverhaltes.

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