In hat Schilchegger die steuerlichen Rahmenbedingungen für liechtensteinische Stiftungen mit jenen für österreichische Privatstiftungen verglichen. Toifl, der den Ausführungen von Schilchegger grundsätzlich zustimmt, geht in seinem Beitrag auf jene Aussagen näher ein, die die Errichtungsbesteuerung liechtensteinischer Stiftungen, deren laufende Besteuerung, die Zuwendungs- und die Auflösungsbesteuerung betreffen.