Die Siebentel-Regelung des § 12 Abs 3 Z 2 KStG 1988 (idF BGBl 1996/201) lässt beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Verrechnungsmöglichkeiten zu. Der Autor befasst sich mit der Vorgangsweise der Verrechnung, zu der es in der Literatur unterschiedliche Auffassungen gibt.