Belieferungsrechte und Lizenzen eignen sich nach wie vor als Multiplikator für den IFB. Solche Mehrfachbegünstigungen für dasselbe Wirtschaftsgut würden zum Missbrauch einladen und sollten beseitigt werden.
Belieferungsrechte und Lizenzen eignen sich nach wie vor als Multiplikator für den IFB. Solche Mehrfachbegünstigungen für dasselbe Wirtschaftsgut würden zum Missbrauch einladen und sollten beseitigt werden.