Durch das EU-GesRÄG ist die Bilanzposition der Aufwandsrückstellungen in § 198 Abs 8 HGB nicht nur erstmals gesetzlich normiert, sondern auch eine, von der 4. Bilanzrichtlinie und dem dHGB abweichende, Österreich-spezifische Neuerung eingeführt worden, nämlich die von den GOB abhängige Dotierungspflicht. Diese neue Bestimmung eröffnet Passivierungspflichten, die bisher als Wahlrechte interpretiert wurden. Der Beitrag beschäftigt sich mit diesem Thema sowie den steuerrechtlichen Konsequenzen, wobei er auch auf Kritik an dieser Bestimmung in Zusammenhang mit internationalen Normen eingeht.