Das mit 1. 1. 1998 in Kraft getretene Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz hat unter anderem auch die Rechnungslegung der Genossenschaften an jene der Kapitalgesellschaften angenähert. Fraglich sei jedoch vor allem, in welcher Form die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Genossenschaften zu geschehen habe.