Durch die Neufassung des SpaltG eröffnen sich vermehrt Möglichkeiten, Vermögensübertragungen in Form von Spaltungen durchzuführen. Die Anwendung des SpaltG gewährleistet - im Gegensatz zu einem bloßen „asset deal“ oder einer Einbringung nach UmgrStG - Gesamtrechtsnachfolge. Die Autoren befassen sich mit den handelsrechtlichen Rahmenbedingungen, den ertragsteuerlichen Konsequenzen, der Börsenumsatzsteuer und der Gesellschaftsteuer.